Promotion in Politikwissenschaft
Corvinus University of Budapest
Schlüsselinformation
Campus-Standort
Budapest, Ungarn
Sprachen
Englisch
Studienformat
Auf dem Campus
Dauer
4 Semester
Tempo
Vollzeit
Studiengebühren
HUF 660.000 / per semester *
Bewerbungsschluss
Infos anfordern
frühestes Startdatum
Sep 2023
* pro Semester
Stipendien
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Einführung
Die Doktorandenschule für Politikwissenschaft wurde 2002 vom Ungarischen Akkreditierungsausschuss (HAC) akkreditiert. Die Akkreditierung wurde durch folgende Beschlüsse bestätigt: HAC 2009. X. 2 (2009/7 / XII / 2 /); MAB 2014. XII. 12 (2014/10 / XIV / 51/2/757). Die Doktorandenschule ist beim HAC unter der Nummer DVA1818 / I / 2002 registriert.
Grundmission
Die Doktorandenschule für Politikwissenschaft (fortan: DSPS) arbeitet innerhalb der Abteilung Corvinus Doctoral Schools der Corvinus University, Budapest, unter der Aufsicht des University Doctoral Council (fortan: UDC). Es wird von den Mitarbeitern des Instituts für Politikwissenschaft und der Abteilung für öffentliche Wirtschaft und Politik unterstützt. Der DSPS kann auch andere Professoren der Universität und nicht angeschlossene Wissenschaftler zur Teilnahme an seiner Arbeit einladen. Das DSPS bietet den vollständigen Lehrplan und die Promotionsverfahren in englischer Sprache.
Allgemeine Regeln
Dieser Teil des Promotionsprogramms umfasst vier Semester. Es müssen insgesamt 120 und mindestens 60 Credits pro Studienjahr erworben werden. Dieser Teil ist durch die umfassende Prüfung zu vervollständigen.
Studie
- Das DSPS bietet Pflicht- und Wahlfächer für Doktoranden an.
- Die Liste der Kurse wird jährlich für das nächste akademische Jahr bis zum 30. Juni festgelegt. In Ausnahmefällen können während des akademischen Jahres neue Kurse in den Lehrplan aufgenommen werden.
- Die Sprache des Studiums ist Englisch. In Einzelfällen kann der Leiter des DSPS die Verwendung der ungarischen Sprache gestatten.
- Das CDS legt die Credits der Kurse fest. Normale Kurse (14 Wochen, 90 Minuten pro Sitzung) erhalten 6 Credits. Individuell organisierte Studien wie Sommer- / Winteruniversitäten, Auslandsstudien und die entsprechenden Credits werden vom Programmdirektor gerechtfertigt. Die durch solche Studien erworbenen Credits dürfen 50% der gesamten Credits nicht überschreiten, die durch die Teilnahme an Kursen am DSPS erworben wurden.
- Am DSPS unterrichtete Kurse können Doktoranden anderer Doktorandenschulen zugänglich gemacht werden, und die Studenten des DSPS können Kurse für Credits an anderen Doktorandenschulen der Corvinus-Universität belegen. Im letzteren Fall müssen der Programmdirektor und der Betreuer des Studenten eine vorherige Genehmigung erteilen.
- In Ausnahmefällen können Intensivkurse (z. B. eine Woche) organisiert werden, vorausgesetzt, die Anzahl der Kontaktstunden für Ausbilder / Studenten ist dieselbe wie bei normalen Kursen.
- Lehrpläne und Anforderungen der Kurse werden vom CDS überwacht.
- In Ausnahmefällen kann der Programmdirektor Doktoranden im ersten Studienjahr die Teilnahme an Graduiertenkursen vorschreiben und die Teilnahme an solchen Kursen gestatten, sofern der Mentor des Studenten zustimmt.
- Wenn ein Student die Anforderungen des Kurses nicht erfüllt, muss er ihn erneut belegen. Ein zweiter Fehler führt zum Beenden des Programms.
- Die Gesamtzahl der Studienleistungen muss zwischen 48 und 60 liegen.
Forschung
- Die Doktoranden legen jedes Jahr im September einen Arbeitsplan vor (siehe Anhang 2). Es wird erwartet, dass sie während der 8 Semester intensiv forschen. Am Ende des dritten und vierten Semesters legen sie einen aktualisierten Forschungsplan vor, der auf ihrem Dissertationsthema basiert. Der erste Forschungsplan wird in einem Forschungsforum vorgestellt, der zweite ist Teil der umfassenden Prüfung.
- Insgesamt müssen 40 Forschungspunkte erworben werden.
- Credits werden vom Programmdirektor begründet, der möglicherweise die Zertifizierung externer Forschungsarbeiten verlangt.
- Anrechnungspunkte für Veröffentlichungen werden gemäß den in der UDR festgelegten Punktzahlen gemäß §24 berechnet. (Für Veröffentlichungen, die vor diesem Teil des Promotionsprogramms erschienen sind, werden keine Forschungspunkte vergeben. Alle Veröffentlichungen werden jedoch bewertet und vor der Verteidigung bewertet.)
- Der erste Forschungsplan muss die wissenschaftliche Literatur des Dissertationsthemas widerspiegeln und klar formulierte Thesen enthalten. (Weitere Unterstützung finden Sie in Anhang 1.) Das CDS kann den Forschungsplan und seine Präsentation annehmen oder ablehnen. Ein akzeptierter Forschungsplan wird mit 10 Forschungspunkten ausgezeichnet. Die Teilnahme an Forschungsforen ist obligatorisch. Die Abwesenheit muss vom Programmdirektor genehmigt werden.
- Weitere Forschungspunkte werden nach folgenden Richtlinien berechnet:
- Für Konferenz- / Workshop-Präsentationen in Muttersprache: jeweils 3 Credits; in einer Fremdsprache: jeweils 6 Credits.
- Für die Teilnahme an Entwürfen von Dissertationsdiskussionen: öffentliche Verteidigung: je 1 Kreditpunkt. Die Gesamtpunktzahl darf in vier Semestern 6 nicht überschreiten.
- Für verschiedene wissenschaftliche Aktivitäten (z. B. Datenbankaufbau, Feldforschung, Organisation von Konferenzen, Durchführung von Interviews, Bearbeitung von Veröffentlichungen) gilt als Hauptregel 1 Kredit für 10 Stunden Arbeit.
Eintritt
Zu den Zulassungskriterien gehören:
- Universitätsabschluss oder MA / MSc-Abschluss mit Auszeichnung (oder gleichwertig), der in einem akkreditierten Bildungsprogramm verliehen wird, sowie 300 Credits, die entweder in einem einzelnen Zyklus oder in einer zweistufigen Universitätsausbildung (Bachelor- und Master-Abschluss) erworben wurden. Bitte beachten Sie, dass MBA-Abschlüsse ohne Master-Abschluss nicht akzeptiert werden!
- Bewerber ohne vorheriges Studium auf dem betreffenden Gebiet (die aber ansonsten alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen) können zugelassen werden, sofern sie im ersten Semester ihres Studiums eine Reihe von „Überbrückungsfächern“ belegen und die entsprechenden Prüfungen bestehen.
- Für Studierende, die im Studienjahr 2019/2020 ihren Abschluss machen, ist die Frist für die Vorlage der Zertifikate der 2. September 2020. Die Zulassung für das jeweilige Jahr ist nur abhängig, bis die Antragsteller ihre Zertifikate vorlegen können. Vorrang erhalten Bewerber, die auf der Nationalen Konferenz der Verbände wissenschaftlicher Studierender ("OTDK") einen Preis in dem betreffenden Fach gewonnen haben. Ein weiterer Vorteil ist die nachgewiesene Forscherkapazität (z. B. OTD, wissenschaftliche Veröffentlichungen).
- Kenntnisse der englischen Sprache sind ebenfalls Voraussetzung. Wenn der Bewerber kein Sprachzertifikat in Englisch besitzt, sollten die Englischkenntnisse in einem vom Doktoranden organisierten Interview nachgewiesen werden. Programm.
Informationen zur Selbstfinanzierung und zum Stipendium:
Das Doktorandenausbildungsprogramm ist Vollzeit und kann mit einem staatlichen Stipendium oder durch Eigenfinanzierung abgeschlossen werden. Der Inhalt des Programms ist in beiden Fällen identisch. Alle Studierenden nehmen an denselben Kursen teil, der einzige Unterschied besteht in der Finanzierung. Studierende, denen ein Stipendienstatus gewährt wird, erhalten ein staatliches Stipendium, dessen Betrag in den Semestern 1 bis 4 HUF 140 680 / Monat und in den Semestern 5 bis 8 HUF 180 680 / Monat beträgt. Die entsprechenden Beträge werden von auf das Bankkonto des Studierenden überwiesen die Universität.
Folgende Studierende können ein staatliches Stipendium erhalten:
- Ph.D. Studenten mit ungarischer Staatsbürgerschaft, die sich in organisierter Form für eine Vollzeitausbildung bewerben.
- ausländischer Ph.D. Studierende, die aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines internationalen Abkommens mit Studierenden ungarischer Staatsbürgerschaft gleich behandelt werden.
Die Zahlungsfrist für das staatliche Promotionsstipendium beträgt 4 Jahre (48 Monate). Die Höhe des Stipendiums ist im Gesetz CCIV von 2011 über die Hochschulbildung festgelegt. In Übereinstimmung mit dem Gesetz wird der Großteil der Bildungskosten von Studenten mit einem Stipendium aus dem Staatshaushalt gedeckt, während die Kosten für selbstfinanzierte Bildung vom Studenten getragen werden.
Während des Programms haben alle Ph.D. Studenten können Mittel beantragen, um ihre Teilnahme an Konferenzen in Ungarn und im Ausland zu unterstützen.
Für die Zulassung von Studierenden im Jahr 2020 gelten folgende Studiengebühren pro Semester für das Studienjahr 2020/21:
- 320 000 HUF ungarischsprachiges Programm für ungarische Staatsbürger und Ausländer (EU und EWR), die mit Ungarn gleich behandelt werden.
- 660 000 HUF (reguläre Studiengebühr von 320 000 HUF + Sprachbeitrag von 340 000 HUF) Englischsprachiges Programm für ungarische Staatsbürger und Ausländer (EU und EWR), die mit Ungarn gleich behandelt werden.
- EUR 3 200 Drittstaatsangehörige.
Über die Schule
Fragen
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