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    57
  • Internet-Abo

    30
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    61

Beispiel für Lifestyle-Kosten

  • Fast-Food-Kombi

    10
  • Kinokarte

    12
  • Pint lokales Bier

    6

Visa-Anforderungen

Je nachdem, wie lange Sie in Frankreich studieren möchten, gibt es verschiedene Arten von Studentenvisa:

  1. Visa de court séjour pour etudes ('Schengen'-Kurzaufenthaltsvisum für Studenten) - Wenn Ihr Studium weniger als drei Monate dauert, sollten Sie das sogenannte Schengen-Visum für Studenten beantragen. Es wird kostenlos ausgestellt und kann nicht verlängert werden. 41 Länder benötigen möglicherweise kein Visum für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten.
  2. Etudient concours (Visum zum Ablegen von Aufnahmeprüfungen) - Mit diesem Visum können Sie nach Frankreich kommen, um eine Aufnahmeprüfung an einer Hochschule abzulegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, können Sie direkt bei Ihrer örtlichen Präfektur (französische Kommunalbehörde/Verwaltungsstelle) in Frankreich eine einjährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  3. Visa de long séjour temporaire pour etudes (vorübergehendes Visum für den längerfristigen Aufenthalt) - Mit diesem Visum können Sie zwischen drei und sechs Monaten in Frankreich studieren, ohne eine Aufenthaltserlaubnis zu benötigen. Es ist nicht erneuerbar.
  4. Visa de long séjour etudes (Langzeitvisum) - Wenn Sie länger als sechs Monate studieren möchten, müssen Sie in Frankreich ein Langzeit-Studentenvisum beantragen. Ab 2013 gilt diese Art von Studienvisum nun für die Dauer Ihres Studiums in Frankreich. Visa für den längerfristigen Aufenthalt fungieren als Aufenthaltstitel und heißen VLT-TS.
  5. Forschungsstipendiatenvisum für längere Aufenthalte - Wenn Sie einen Master-Abschluss oder höher haben und nach Frankreich kommen möchten, um an der Forschung oder Lehre auf Universitätsebene teilzunehmen, kann die Institution Sie mit einem Forschungsstipendiatenvisum für längere Aufenthalte VLS-TS nach Frankreich bringen.

Welche Art von Visum benötigen Sie?

Visumname

Studenten-Visum

Preis und Währung

EUR 50

Die Gebühren für Studentenvisa variieren stark, abhängig von der Art des Visums und dem Land, aus dem Sie kommen. Für Studierende aus dem Schengen-Raum variieren die Kosten zwischen 50 und 99 EUR. Das kurzfristige Shengen-Studentenvisum ist kostenlos.

Wer kann das Visum beantragen?

Wenn Sie EU-Bürger oder Staatsangehöriger des EWR, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, benötigen Sie kein französisches Studentenvisum.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines anderen Landes der Welt sind, müssen Sie ein Studentenvisum für Frankreich beantragen. Sie müssen sich vor der Beantragung eines Visums einen Studienplatz an einer französischen Bildungseinrichtung gesichert haben.

Wo können Sie den Antrag stellen?

Französische Botschaft / Konsulat

In einigen Ländern müssen Sie sich zuerst bei CampusFrance, der französischen nationalen Agentur für Hochschulbildung, und bei internationalen Studierenden registrieren, um die Zulassung zu beantragen und ein Studentenvisum über das CEF-Verfahren zu erhalten. Andernfalls sollten Sie Ihr Visum bei der französischen Botschaft/dem französischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.

Webseite:https://france-visas.gouv.fr/

Wie wird der Antrag gestellt?

Um Ihr Visum zu beantragen, benötigen Sie Folgendes:

  1. Ein offizielles Zulassungsschreiben für ein akkreditiertes Programm an einer französischen Institution. Dies sollte auf Papier mit offiziellem Briefkopf erfolgen, auf dem Ihre vollständigen Daten, Angaben zur französischen Institution und das Start- und Enddatum des akademischen Programms angegeben sind.
  2. Nachweis über ausreichende Zahlungsmittel (derzeit 615 Euro pro Monat), z. B. Kontoauszug, Bürgschaftsbrief oder Stipendien- oder Förderbescheid von offizieller Seite.
  3. Nachweis des Rückflugtickets nach Hause. Häufig handelt es sich dabei um das eigentliche Ticket oder die Reservierung mit Angabe des Abflugdatums, es kann sich aber auch um eine handschriftliche Absichtserklärung mit den geplanten Abflugdaten handeln.
  4. Nachweis einer Krankenversicherung (Mindestdeckung 30.000 EUR).
  5. Nachweis der Unterkunft. Kann in Form einer Wohnheimbestätigung oder einer Bescheinigung über Unterkunft und Verpflegung oder einer 'attestation d'accueil' (wenn Sie bei Freunden oder Verwandten wohnen) vorgelegt werden.
  6. Nachweis der Französischkenntnisse, wenn Sie einen französischsprachigen Studiengang studieren.

Der Visumantrag ist gebührenpflichtig und Sie müssen außerdem einen Reisepass haben, der drei Monate über das Ablaufdatum der beantragten Partei hinaus gültig ist. Sie müssen einen von Ihnen unterschriebenen Antrag ausfüllen und drei Fotos mit dem Antrag einreichen.

Wann sollten Sie sich bewerben?

Es kann bis zu zwei Monate dauern, bis ein Visumantrag genehmigt wird, daher sollten Sie alle erforderlichen Informationen so schnell wie möglich vor Ihrer Abreise einreichen. Das „Schengen“-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gilt für 90 Tage, ein temporäres Visum für einen langfristigen Aufenthalt für drei bis sechs Monate und ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt für die Dauer Ihres Studiums: drei Jahre für Bachelor, zwei Jahre für einen Master und vier Jahre für einen Ph.D.

Bearbeitungszeit

2 Months

Arbeitsmöglichkeiten

Als internationaler Student mit einem Studienvisum in Frankreich können Sie bis zu 964 Stunden in einem Jahr arbeiten (etwa 60 Prozent der Vollzeitbeschäftigung für ein Jahr) – während Sie im Studium sind und solange Sie ein haben gültigen Aufenthaltstitel.

Stunden pro Woche

0

Warum brauchen Sie diese Art von Visum?

Beim Ausfüllen Ihres Antrags für ein Frankreich-Visum ist es wichtig, dass Sie den Antrag vollständig ausfüllen. Sie sollten nichts auslassen, da dies den Bewerbungsprozess erheblich verzögern kann. Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente haben und diese mit dem Antrag einreichen.