Lernen Promotion in Spanien 2025
Währung ändern
Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten
Miete in einer WG
416Anteil der Versorgungsunternehmen
42Internet-Abo
33Nahverkehr
34
Beispiel für Lifestyle-Kosten
Fast-Food-Kombi
8Kinokarte
8Pint lokales Bier
3
Visa-Anforderungen
Für Studierende außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz, die an einem Studierendenaustausch, einer Forschungs- oder Ausbildungstätigkeit oder einem unbezahlten Praktikum oder Freiwilligendienst in Spanien für mehr als drei Monate teilnehmen möchten.
Welche Art von Visum benötigen Sie?
Visumname
Studentenvisum (Typ D)
Preis und Währung
EUR 160
Die Preise für ein Studentenvisum nach Spanien liegen bei etwa 160 Euro. Die Visumantragsgebühr kann sich jederzeit ändern.
Wer kann das Visum beantragen?
Bürger aus der EU/EWR oder der Schweiz benötigen unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in Spanien kein Studentenvisum. EU/EWR/Schweizer Studenten benötigen kein Visum, um in Spanien zu leben, müssen sich aber bei den örtlichen Behörden anmelden und eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten.
Bürger aller anderen Länder benötigen ein Studentenvisum, wenn sie planen, länger als 90 Tage in Spanien zu bleiben und zu studieren. Dieses Visum wird Studenten erteilt, die bereits von einer anerkannten Bildungseinrichtung in Spanien zur Zulassung zugelassen wurden.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Spanisches Konsulat oder Botschaft
Sie können ein Studienvisum beim spanischen Konsulat oder der spanischen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen.
Webseite:http://www.exteriores.gob.es/Portal/en/ServiciosAlCiudadano/Paginas/EmbajadasConsulados.aspx
Wie wird der Antrag gestellt?
Bevor Sie ein Studienvisum beantragen können, müssen Sie einen Kurs oder ein Programm mit einer offiziell anerkannten Institution in Spanien finden. Sie müssen dann eine offizielle Bestätigung der Organisation einholen, dass Sie für den Kurs oder das Programm akzeptiert wurden, in Form einer Bescheinigung oder eines Zulassungsbescheids. Sobald Sie diese haben, können Sie sich an die spanische Botschaft oder das spanische Konsulat in Ihrem Heimatland wenden und ein Studentenvisum beantragen.
Was genau erforderlich ist, kann von Konsulat zu Konsulat unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen müssen Sie Ihren Reisepass sowie Folgendes vorlegen:
- Einzelheiten zu Studium, Ausbildung oder Forschung, die Sie in Spanien absolvieren werden, einschließlich der Unterrichtsstunden pro Woche (mindestens 20);
- Nachweis, dass Sie krankenversichert sind;
- ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine Krankheiten haben, die eine Quarantäne erfordern würden;
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts in Spanien zu unterstützen (z. B. Angaben zum Stipendium, eine spanische Bank, die ausreichende finanzielle Mittel nachweist, oder Schreiben der Eltern/Erziehungsberechtigten, die die volle finanzielle Verantwortung übernehmen);
- Informationen darüber, wo Sie wohnen werden;
- ein Strafregisterauszug, der in den letzten fünf Jahren von den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes ausgestellt wurde.
Wenn Sie sich zu Studienzwecken länger als sechs Monate in Spanien aufhalten, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach Spanien eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen. Sie beantragen es bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) oder einer Polizeidienststelle. Die Karte ist ein Jahr gültig und kann jedes Jahr um fünf Jahre verlängert werden, solange Sie Ihr Studium fortsetzen.
Wann sollten Sie sich bewerben?
Sie müssen Ihr Visum zwei bis drei Monate vor Ihrer beabsichtigten Einreise nach Spanien beantragen, um Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags zu haben.
In der Regel wird ein Studentenvisum in Spanien für die gesamte Dauer des Studiums erteilt. Sie können Ihr Studentenvisum erneuern, um Ihr Studium weiter auszubauen oder ein neues Studium in Spanien aufzunehmen. Versuchen Sie nicht, Ihren Studentenvisumantrag mehr als vier Monate im Voraus oder weniger als 7 Wochen vor dem Abreisedatum einzureichen, da der Antrag sonst nicht akzeptiert wird.
Wenn Ihr Studium in Spanien länger als sechs Monate dauert, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken für ein Jahr beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken muss jedes Jahr verlängert werden.
Bearbeitungszeit
Arbeitsmöglichkeiten
Die spanische Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zu einer Teilzeit- oder befristeten Beschäftigung, solange Sie das verdiente Geld nicht für Ihren Lebensunterhalt in Spanien verwenden. Während des Studiums darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, solange es dein Studium nicht beeinträchtigt. Das Unternehmen, das Sie beschäftigt, muss bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis für Sie einholen. Ihr Arbeitsvertrag darf die Dauer des Studienvisums nicht überschreiten.
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums, für das Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ein Praktikum absolvieren, benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis.
Stunden pro Woche
20
Warum brauchen Sie diese Art von Visum?
Hier sind einige der Gründe, warum ein Studentenvisum für Spanien verweigert werden kann:
- Vergangene oder aktuelle kriminelle Handlungen
- Unzureichende Aufklärung über Zweck und Umstände des geplanten Aufenthalts
- Unzureichende Existenzmittel
- Ungültige Reiseversicherung
- Mangelnde Vorlage eines Unterkunftsnachweises
- Ungünstige Schengen-Visa-Situation – Nichteinhaltung der Beschränkungen des Schengen-Visums im Vorfeld (z. B. Überschreitung des Aufenthalts im Schengen-Raum, Nichteinhaltung des vorgelegten Reiseplans – durch Überspringen, um hauptsächlich im Hauptbestimmungsland im Schengen-Raum zu bleiben, und so weiter).