Lernen Promotion in Deutschland 2025
Währung ändern
Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten
Miete in einer WG
507Anteil der Versorgungsunternehmen
91Internet-Abo
43Nahverkehr
60
Beispiel für Lifestyle-Kosten
Fast-Food-Kombi
9Kinokarte
12Pint lokales Bier
4
Visa-Anforderungen
- Sprachkursvisum (Visa for Language Learning) – die perfekte Option für diejenigen, die die deutsche Sprache in Deutschland lernen möchten.
- Visum zur Studienbewerbung – wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber noch auf der Suche nach dem passenden Studiengang sind oder noch kein Bestätigungsschreiben Ihrer Hochschule erhalten haben.
- Visum zu Studienzwecken – wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule zugelassen sind.
Welche Art von Visum benötigen Sie?
Visumname
Sprachkursvisum; Visum für Studienbewerber; Studenten-Visum
Preis und Währung
EUR 60
Sie sollten mit 60 € (~74 US-Dollar) für Ihr Studentenvisum nach Deutschland rechnen.
Wer kann das Visum beantragen?
Für Bürger aus der EU oder aus Island, Norwegen, der Schweiz oder Liechtenstein ist für die Einreise nach Deutschland lediglich ein Personalausweis erforderlich. Ein Visum ist nicht erforderlich.
Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA können ihr Visum auch nach ihrer Ankunft in Deutschland beantragen.
Für Bürger aus anderen Ländern ist es notwendig, vor der Einreise nach Deutschland ein Visum zu beantragen.
Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen in Deutschland gelten noch weitere Regelungen. Staatsangehörige bestimmter Länder können für diese Zeit ohne Visum nach Deutschland einreisen. Dies sind Venezuela, Vatikanstadt, Uruguay, Singapur, Seychellen, Paraguay, Panama, Nicaragua, Mexiko, Mauritius, Malaysia, Macau, Kroatien, Guatemala, El Salvador, Costa Rica, Chile, Brunei, Brasilien, Bolivien, Bermuda, Barbados, Bahamas , und Argentinien.
Besuchen Sie die Website des Auswärtigen Amtes für die aktuellen Visabestimmungen für alle Länder: https://www.auswaertiges-amt.de/en/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node
Wo können Sie den Antrag stellen?
Deutsche Botschaft oder Konsulat
Das Visum müssen Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Zunächst müssen Sie einen Termin für ein Visumsinterview vereinbaren. Am Tag des Vorstellungsgesprächs sollten Sie Ihre Visumantragsunterlagen vorlegen.
Die Dokumente, die Sie normalerweise benötigen, sind:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Gültiger Reisepass
- Zwei Fotografien
- Zulassungsbescheid an einer deutschen Hochschule
- Abschrift des akademischen Zeugnisses
- Bescheinigung über Deutschkenntnisse oder Nachweis über die Absicht, einen Sprachkurs in Deutschland zu besuchen (bei deutschsprachigem Studium)
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, während Sie in Deutschland leben (8.700 € pro Jahr, was ungefähr ~9.390 US-Dollar entspricht)
- Bescheinigung, dass Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben
- Erklärung der Echtheit der eingereichten Dokumente
Abhängig von der Botschaft müssen Sie möglicherweise auch nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Jeder muss sich in der ersten Woche nach seiner Ankunft in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden. Mitzubringen sind Pass/Personalausweis (und ggf. Visum), ein Nachweis Ihrer deutschen Adresse (z. B. Mietvertrag Ihres Vermieters) und ggf. die Immatrikulationsbescheinigung Ihres Studiengangs. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
Wann sollten Sie sich bewerben?
Die Prüfung des Visumantrags dauert bei einem Sprachkurs in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen. Dauert der Sprachkurs jedoch länger als drei Monate, kann sich die Bearbeitungszeit des Antrags auf 8 bis 10 Wochen verlängern. Und während der Hauptreisezeit können Bewerbungen innerhalb der Wartezeit eingereicht werden. Studierende, die ein Visum zu Studienzwecken für Deutschland benötigen, sollten ihren Antrag daher rechtzeitig vor Studienbeginn stellen. Sie sollten sich so bald wie möglich und mindestens drei Monate vor Ihrem Umzug in das Land bewerben.
Studienvisa sind nur für die Dauer des Kurses oder Programms gültig. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt, kann aber verlängert werden.
Bearbeitungszeit
8 Weeks
Arbeitsmöglichkeiten
Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz können in Deutschland frei arbeiten, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während des Semesters.
EU-/EWR-/Schweizer-Bürger (seit Juli 2015 nun auch Kroaten) dürfen bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr (inkl. Ehrenamt) ohne Bewilligung arbeiten. Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft können Sie mehr Stunden arbeiten, wenn Sie an der Universität angestellt sind; für andere Beschäftigungsformen benötigen Sie die Erlaubnis der Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit) und der Ausländerbehörde, um die 120/240-Grenze zu überschreiten. Studienkolleg- und Sprachschüler benötigen für die Aufnahme einer Tätigkeit die Erlaubnis dieser Behörden. Studierende können keine Freiberufler oder Selbstständigen sein.
Stunden pro Woche
20
Warum brauchen Sie diese Art von Visum?
Dies sind die Hauptgründe, warum Ihr Visumantrag für ein deutsches Studentenvisum abgelehnt werden kann:
- Schlechte Finanzlage
- Schlechtes akademisches Profil
- Mangelnde Vorbereitung auf Ihr Vorstellungsgespräch
- Unzureichendes Sprachniveau (Deutsch oder Englisch)
- Widerspruch zur Studienwahl
Institutionen
- LMU University – Faculty of Medicine
- Graduate School of Life Science Munich
- DIW Berlin - German Institute for Economic Research
- Hector Fellow Academy
- International Max Planck Research School on Cellular Biophysics
- Max Planck Institute for Brain Research
- European Molecular Biology Laboratory