Lernen Promotion in Ungarn 2025
Währung ändern
Grundlegende monatliche Lebenshaltungskosten
Miete in einer WG
248Anteil der Versorgungsunternehmen
48Internet-Abo
15Nahverkehr
25
Beispiel für Lifestyle-Kosten
Fast-Food-Kombi
7Kinokarte
7Pint lokales Bier
2
Visa-Anforderungen
Langzeitvisum Typ D zu Studienzwecken – ein spezielles nationales Visum für die einmalige Einreise für Nicht-EU-/EWR-Bürger, das es seinem Inhaber ermöglicht, nach der Immatrikulation an einer Universität in Ungarn eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zu beantragen.
Welche Art von Visum benötigen Sie?
Visumname
Studentenvisum (Langzeitvisum Typ D)
Preis und Währung
EUR 60
Die Gebühr für das Studentenvisum hängt von Ihrer Nationalität ab und kann etwa 60 EUR betragen. Der Preis kann sich ändern.
Wer kann das Visum beantragen?
EU/EWR-Studenten benötigen kein Visum, um in Ungarn zu studieren, aber sie müssen innerhalb von 90 Tagen nach dem Umzug in das Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Internationale Studierende, die länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in Ungarn bleiben möchten und keine EU-Bürger sind, müssen ein langfristiges Studentenvisum beantragen, um im Land zu bleiben.
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 15 Tagen nach Ihrer Ankunft in Ungarn beantragen. Dies gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Ungarisches Konsulat oder Botschaft
Sie können Ihr Studentenvisum nur vor Ihrer Abreise beim ungarischen Konsulat oder der ungarischen Botschaft beantragen, die in Ihrem Staat oder Land Ihres ständigen Wohnsitzes zuständig ist.
Bitte reisen Sie nicht mit einem Schengen-Visum oder einer von einem anderen Schengen-Land ausgestellten Schengen-Aufenthaltserlaubnis nach Ungarn, in der Erwartung, dass Sie Ihren Visumsstatus während Ihres Aufenthalts in Ungarn ändern können.
Webseite:http://www.kormany.hu/en/ministry-of-foreign-affairs-and-trade/missions
Wie wird der Antrag gestellt?
Um ein Studentenvisum für Ungarn zu erhalten, müssen Sie zunächst ein Angebot einer ungarischen Universität haben. Sie müssen dann ein Studentenvisum bei einem ungarischen Konsulat oder einer ungarischen Botschaft beantragen.
Dokumente, die im Allgemeinen für Ihr Studentenvisum für Ungarn erforderlich sind, sind:
- Nachweis über die Zahlung des Studienbeitrags
- Ein Zulassungsbescheid der Universität über Ihre Zulassung
- Mindestens 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültiger Reisepass
- Kopie der Fotoseite Ihres Reisepasses
- Passfoto nicht älter als 6 Monate
- Nachweis der Krankenversicherung
- Adress- oder Wohnungsnachweis in Ungarn
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel in Form einer Bankzusage / Kontoauszug (ca. 700 EUR pro Monat)
- Visumantragsformular
- 3 frankierte Umschläge adressiert an den Antragsteller
Aufgrund der jüngsten Änderungen des ungarischen Einwanderungsgesetzes müssen akzeptierte Kandidaten, die Staatsbürger von Nicht-EU-/EWR-Ländern sind, die Einschreibegebühr (und gegebenenfalls die Studiengebühr) unmittelbar nach Zahlung der allgemeinen Kaution bezahlen (Zahlungsfrist, die in der Zulassung angegeben ist). Angebot), mindestens 2 Wochen vor ihrem Visuminterview.
Wann sollten Sie sich bewerben?
Die Bearbeitung eines Visums dauert in der Regel etwa einen Monat, kann aber auch länger dauern, stellen Sie also sicher, dass Sie den Antrag so früh wie möglich stellen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Wenn das Konsulat einen Termin benötigt, müssen Sie ihn möglicherweise etwa 4 bis 6 Wochen im Voraus vereinbaren, da die Terminzeiten begrenzt sind. Nach dem Termin dauert die Visumsbearbeitung in der Regel weitere 1 bis 4 Wochen.
Bearbeitungszeit
1 Month
Arbeitsmöglichkeiten
Studierende dürfen während des Studiums in Teilzeit arbeiten, jedoch nicht mehr als 24 Stunden pro Woche während des Semesters und nicht mehr als 90 Tage oder 66 Arbeitstage außerhalb der Semester.
Stunden pro Woche
24
Warum brauchen Sie diese Art von Visum?
Ihr Visumantrag kann abgelehnt werden, wenn Sie die erforderlichen Mittel nicht nachweisen können oder wenn Sie falsche oder unvollständige Dokumente vorlegen.