Bachelor-Abschlüsse
Bewerbungen für die Zulassung zum grundständigen Studium für das Studienjahr 2025 sind vom 21. August bis 11. Oktober 2024 möglich.
Jeder, der eine neue Qualifikation beginnen möchte, muss sich um die Zulassung bewerben. Dazu gehören
- Erstmalige Unisa Bewerber
- Unisa Studierende, die eine neue Qualifikation und/oder Spezialisierung anstreben
- Bewerber, die sich bereits früher um einen Studienplatz beworben haben und keinen Studienplatz angeboten bekommen haben oder die das Studienplatzangebot angenommen und sich nicht angemeldet haben
- Studierende, die ein höheres Zertifikat oder ein anderes Programm absolvieren und ein weiterführendes Grundstudium anstreben.
Alle Zulassungsanträge müssen innerhalb der vorgeschriebenen Bewerbungsfrist gestellt werden.
Honours Degrees und Postgraduate Diplomas
Bewerbungen für die Zulassung zu Honours Degrees und Postgraduate Diplomas für das Studienjahr 2025 sind vom 21. August bis 11. Oktober 2024 möglich.
Jeder, der eine neue Qualifikation beginnen möchte, muss sich um die Zulassung bewerben. Dies gilt auch für Erstbewerber Unisa , für Unisa Studenten, die eine neue Qualifikation anstreben und/oder die Spezialisierung ihrer aktuellen Qualifikation ändern, sowie für Bewerber im letzten Jahr eines Bachelor-Abschlusses, die ein Postgraduiertenstudium fortsetzen möchten.
- Alle Anträge auf Zulassung müssen online gestellt werden. In den Regionalbüros stehen keine Selbsthilfestationen für Anträge zur Verfügung.
- Die Zulassung zu einem Abschluss erfolgt nicht automatisch. Sie hängt davon ab, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und ob Plätze verfügbar sind.
- Nur vollständige Bewerbungen (ggf. Bewerbungsgebühr bezahlt und alle Unterlagen erfolgreich hochgeladen) werden bearbeitet.
- Studierende, die ihren Abschluss außerhalb der Grenzen Südafrikas erworben haben, müssen ihren Abschluss von der South African Qualifications Authority (SAQA) bewerten lassen. Sie können sich auch ohne Bewertungszertifikat der SAQA bewerben. Wenn Ihre Bewerbung für die Zulassung zum Studienjahr 2025 angenommen wird, können Sie sich einschreiben, müssen Ihr Bewertungszertifikat der SAQA jedoch bis zum 15. Dezember 2025 einreichen.
Was beinhaltet das Auswahlverfahren?
Unisa beurteilt Ihre Bewerbung anhand der akademischen Zulassungsvoraussetzungen Ihrer gewünschten Qualifikation(en) und der Abschlussnote Ihrer Hauptfächer im dritten Studienjahr. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird Ihre Bewerbung abgelehnt. Sie erhalten den Grund für die Ablehnung und/oder eine Anleitung zur weiteren Vorgehensweise.
Bitte beachten Sie, dass das Erfüllen der Mindestzulassungsvoraussetzungen keine Garantie dafür ist, dass Sie zu einem weiterführenden Studium (Postgraduate Diploma oder Honours Degree) zugelassen werden, da die Plätze begrenzt sind.
Wer muss sich um die Zulassung bewerben?
Jeder, der eine neue Qualifikation beginnen möchte, muss sich um die Zulassung bewerben. Dazu gehören
- Erstmalige Unisa Bewerber
- Unisa Studierende, die eine neue Qualifikation anstreben und/oder die Spezialisierung einer bestehenden Qualifikation ändern
- Bewerber im letzten Jahr eines Grundstudiums, die ein Aufbaustudium anstreben.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich bewerben, wenn Sie sich bereits beworben haben und ein Studienplatz angeboten bekommen haben, sich aber aus irgendeinem Grund nicht angemeldet haben. Sollte es bei der Bewerbung zu einem Systemfehler kommen, senden Sie bitte eine E-Mail mit einem Screenshot der Fehlermeldung an die entsprechende E-Mail-Adresse der Hochschule. Bitte geben Sie in der Betreffzeile Ihrer E-Mail immer Ihre Matrikelnummer an.
Master- und Doktorgrade
Bewerbungen für die Zulassung zum Master- und Doktoratsstudium für das Studienjahr 2025 sollen vom 2. September bis 22. November 2024 möglich sein (es gelten einige Ausnahmen).
Es wird empfohlen, dass Sie sich so bald wie möglich um die Zulassung bewerben, da die Qualifikationen aus der Bewerbungsliste entfernt werden, sobald alle verfügbaren Plätze für das akademische Jahr 2025 belegt sind.
Studierenden im letzten Studienjahr sowie im Postgraduate Diploma- und Masterstudiengang wird empfohlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihre Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen, wenn sie ihr Studium im Jahr 2025 fortsetzen möchten.
Wer muss sich bewerben (es gelten einige Ausnahmen)?
- Alle, die eine neue Qualifikation beginnen möchten, müssen sich um die Zulassung bewerben. Dies gilt auch für Unisa Erstbewerber, Unisa Studierende, die sich für eine neue Qualifikation bewerben möchten, Studierende im letzten Jahr einer Qualifikation, die eine Master- oder Doktoratsqualifikation beginnen möchten, sowie bereits eingeschriebene Master- und Doktoratsstudierende, die sich für das Studienjahr 2024 nicht eingeschrieben haben und nun ihr Studium fortsetzen möchten.
- Sie können sich nur für einen Abschluss auf Master- und Doktoratsebene bewerben. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Sie die Mindestzulassungsvoraussetzungen für Ihren gewünschten Abschluss erfüllen, bevor Sie sich um die Zulassung bewerben. Wenn Sie eine zweite Bewerbung einreichen, beachten Sie bitte, dass diese Ihre erste Bewerbung ersetzt.
- Wenn Sie sich für die Zulassung zu einem Abschluss der Graduate School of Business Leadership (GSBL) bewerben, beantragen Sie bitte eine Unisa Studentennummer (es sei denn, Sie haben zuvor an Unisa für einen formalen Abschluss studiert) und schließen Sie den Online-Bewerbungsprozess ab.
- Sämtliche Master- und Doktoratsbewerbungen und -anfragen müssen online erfolgen.